Wichtig zu wissen
Die Krankenkassen bezahlen unsere Leistungen nur bei korrekt ausgestelltem Rezept. Sollte Ihre Verordnung nicht den Vorgaben der Krankenkassen entsprechen, müssen wir Sie leider bitten, nochmal zum Arzt zu gehen und diese ändern zu lassen. Von Hand ausgebesserte Daten müssen unmittelbar daneben mit Stempel und Unterschrift versehen werden.
Die erste Behandlung muss spätestens an dem vom Arzt vorgegebenen Behandlungsbeginn stattfinden. Sollte kein Behandlungsbeginn eingetragen sein, ist das Rezept 28 Tage gültig.Zwischen den Behandlungen darf keine längere Unterbrechung als 14 Tage sein. Ausnahmen sind Krankheiten oder Urlaub des Patienten bzw. Therapeuten und wird dann auf dem Rezept vermerkt.
Termine bitte mindestens 24 Stunden vorher absagen, damit ich noch genügend Zeit habe, einen eventuellen Verdienstausfall zu vermeiden, den ich sonst privat in Rechnung zu stellen berechtigt bin.
Die Beihilfe ist keine kostendeckende Vollversicherung!
Was ist mit zu bringen?
- Für Kassenleistungen haben Sie 10% des Rezeptwertes + 10,- Eur zu entrichten
- Ein großes Badetuch oder Laken